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BVerwG, 04.08.1982 - 1 DB 16.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 11.05.1982 - II BK 8/82
- BVerwG, 04.08.1982 - 1 DB 16.82
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 1 DB 16.82
Beide Bescheide sind rechtskräftig, nachdem die gegen sie gerichteten Anträge des Beamten auf disziplinargerichtliche Entscheidung durch Beschluß des Bundesdisziplinargerichts, Kammer II - ... - vom 10. März 1982, die gegen den Beschluß des Bundesdisziplinargerichts eingelegte Beschwerde des Beamten durch Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -, diese nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -, als unbegründet zurückgewiesen worden sind.Es handelt sich mithin um dieselbe Frage, die bereits im Verfahren wegen der Feststellungsbescheide vom 27. Oktober und 12. November 1981 die maßgebende Rolle gespielt und mit der sich der Senat in seinem Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 - ausführlich auseinandergesetzt hat.
- BVerwG, 06.11.1985 - 1 DB 47.85
Dienstfähigkeit eines Beamten - Bahnärztliche Feststellung - Privatärztliche …
Dieser kann aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhaltens besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (BVerwGE 53, 118; Beschluß vom 5. Juni 1980 - BVerwG 1 DB 17.80 - ; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 - Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 16.82 - Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 1 DB 24.83 - ; Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 5.85 - Urteil vom 30. Oktober 1985 - BVerwG 1 D 17.85 - Beschluß vom 31. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 53.85 -). - BVerwG, 16.06.1983 - 1 DB 13.83
Rechtsmittel
Deshalb bedarf es auch keines Eingehens auf den Grad des Beweiswerts von bahnärztlichen Gutachten im Verhältnis zu privatärztlichen Beurteilungen, über den der Senat sich schon wiederholt geäußert hat (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 16.82 - Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 - mit weiteren Nachweisen), denn Voraussetzung dafür ist, daß das amtsärztliche Gutachten in sich selbst schlüssig und überzeugend und nicht bereits Anlaß zu Zweifeln gibt, wie dies hier der Fall ist.